Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Die Invaliditätsleistung ist die bedeutendste Leistungsart im Rahmen einer Unfallversicherung. Sie kann für sich alleine versichert werden, alle anderen Leistungsarten jedoch nur in Verbindung mit ihr. Sie soll mindestens das Doppelte der vereinbarten Leistung für den Todesfall betragen.
Vergleich GUV und PUV
Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung |
Gestaltung ist durch Gesetz oder Verordnung geregelt; keine Gestaltungsmöglichkeit | Gestaltung nach Ihren individuellen Bedürfnissen; Versicherung nach Vertrag |
Versicherungsschutz nur für Berufs- und Schulunfälle und auf direktem Weg zur und von der Arbeits- und Ausbildungsstätte | Versicherungsschutz für alle Unfälle des täglichen Lebens, rund um die Uhr |
Geltungsbereich: Bundesrepublik; „Ausstrahlung“ der Geltung auf andere Länder möglich | Geltungsbereich: Weltweit – im Ausland mit besonderen Leistungen über die UnfallCard |
Versichert sind Personen, die in einem Dienst-, Arbeits- oder Lehrverhältnis stehen, außerdem Kinder in Tageseinrichtungen (z.B. Kindergärten), Schüler und Studenten | Versichert werden können alle versicherbaren Personen, also praktisch jedermann |
Versicherungsleistungen: Heilbehandlung, Berufshilfe, Übergangsgeld, Verletztenrente, Sterbegeld, Witwen- und Waisenrente | Leistungsarten: Invaliditätsleistungen, bei hohen Invaliditätsgraden bis zu 400% der Summe; Unfallrente, Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld, ab 4. Tag doppelt, Tagegeld, Todesfallsumme, kosmetische Operationen, Bergungskosten |
Geldleistungen bemessen sich nach dem Jahresarbeitsverdienst | Leistung entsprechend frei vereinbarten Versicherungssummen |
Im Todes- und Invaliditätsfall grundsätzlich Rentenzahlung | Im Invaliditätsfall Kapitalzahlung sowie Unfallrente, im Todesfall immer Kapitalzahlung |
Dynamisierung der Leistungen | Dynamisierung der Versicherungssummen |
Verletztenrente: Zahlung erst ab Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 20% | Invaliditätsleistung für jeden messbaren Invaliditätsgrad; bei einem Invaliditätsgrad ab 50% eine Unfallrente. |
Nachuntersuchung und Leistungsneufestsetzung jederzeit möglich = keine sichere Rente | Neubemessung längstens drei Jahre vom Unfalltag an (fünf Jahre in der Kinder-Unfallversicherung) |
Leistungsverrechnung mit anderen Vorsorgeeinrichtungen = Abzüge möglich | Leistungen unabhängig von anderen Vorsorgeeinrichtungen oder Schadenersatzleistungen = keine Abzüge |
Behandlung nur durch Ärzte, die vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt sind | Freie Arztwahl |
Direktanfrage: |
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Die Unfall-Versicherung: |
Enstehung und Bedeutung |
Vergleich GVU und PUV |
Arten der Unfall-Vers. |
Invaliditätsleistungen |
Übergangsleistungen |
Tagegeld |
Krankenhaus-Tagegeld |
Genesungsgeld |
Todesfallleistungen |
Sonstige versicherbare Leistungen |