Unfallversicherung.
Krankenhaus-Tagegeld
Erfordern die Unfallfolgen eine vollstationäre Behandlung, wird für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld gezahlt, und zwar für drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet. Nicht als Krankenhausaufenthalt gilt der Aufenthalt in Sanatorien oder Kuranstalten.
Durch die Versicherung eines Krankenhaus-Tagegeldes lässt sich vor allem der folgende unfallbedingte Bedarf decken:
- Gesetzlicher Eigenanteil gem. § 39 IV SGB V, den Pflichtversicherer zum Pflegesatz bei stationärer Krankenhausbehandlung tragen müssen.
- Mehrkosten bei Unterbringung in einem Zweibett- oder Einbettzimmer.
- Kosten einer Haushalthilfe infolge der häuslichen Abwesenheit.
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