Unfallversicherung.
Übergangsleistung
Besteht nach Ablauf von 6 Monaten seit dem Unfall immer noch eine unfallbedingte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mehr als 50% und hat diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden, wird die vertraglich vereinbarte Übergangsleistung fällig.
Die VS für die Übergangsleistung sollmaximal 10% der Invaliditätssumme und höchstens 50.000 DM betragen.
Durch die Übergangsleistung soll dem Versicherten ein Kapital für Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Neben der Übergangsleistung nach AUB 94 bieten die VR im Rahmen von Zusatzbedingungen noch eine erweiterte und eine verbesserte Übergangsleistung an.
Die erweiterte Übergangsleistung beträgt ¼ der versicherten Übergangsleistung und wird schon nach 3 Monaten gezahlt, wenn die Beeinträchtigung noch immer zu 100% besteht.
Nach der verbesserten Übergangsleistung wird ½ der versicherten Übergangsleistung unter sonst gleichen Bedingungen wie bei der erweiterten Übergangsleistung gezahlt.
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