Privat - Hausrat - Sachversicherung.

Versichert ist der gesamte Hausrat. Hausrat ist ein Sachbegriff, d.h., unter diesem Begriff werden verschiedene Sachen zusammengefaßt, ohne daß sie im Versicherungsvertrag einzeln benannt werden müssen.

Zum Hausrat gehören nach den Versichrungsbedingungen

  • Die Einrichtung (z.B. Möbel),
  • Die Gebrauchsgüter (z.B. Geschirr),
  • Die Verbrauchsgüter (z.B. Nahrungsmittel),
  • Das Bargeld, die Wertsachen (z.B. Schmuck)

eines Haushaltes.


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